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‍So gründen Sie erfolgreich eine Baufirma

10.6.2022

Lesezeit:
min
Inhaltsverzeichnis

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Gebaut wird immer - auch wenn aktuell Themen dominieren, wie Immer höhere Rohstoffpreise, steigende Zinsen und ausgelastete Baufirmen. Bauen ist dennoch eine der wichtigstes Branchen Deutschlands. Dementsprechend lukrativ kann es sein, eine eigene Baufirma zu gründen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Firmengründung besonders achten sollten.

Baufirma gründen: Das Wichtigste in 3 Punkten

  • Für die Gründung einer Baufirma ist nicht nur die fachliche Kompetenz entscheidend, sondern es gilt auch einige Anforderungen zu beachten
  • Einige Gewerke haben eine Meisterpflicht, dazu zählen Maurer, Dachdecker, Zimmerer, Betonbauer und Gerüstbauer.
  • Bei der Gründung müssen einige Entscheidungen getroffen werden, unter anderem die Unternehmensart (Generalunternehmen, Totalunternehmen oder Fachunternehmen) und Rechtsform (GmbH, Einzelunternehmen, UG oder GbR).

Wie gründet man ein Bauunternehmen?

Wer sich im Baugewerbe selbstständig machen will, braucht nicht nur das relevante Know-How, sondern muss sich auch an einige Bedingungen halten. Berufliche Erfahrung ist für den Erfolg Ihrer selbständigen Tätigkeit im Baugewerbe dringend notwendig. Im Vergleich zu anderen Branchen müssen Gründer in der Baubranche viele Anforderungen und Voraussetzungen beachten.

Dazu zählt:

  • eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung (zum Teil mit Meistertitel)
  • Qualifikation zur technischen Betriebsleitung

Brauche ich einen Meistertitel, um eine Baufirma zu gründen?

Klare Antwort: Sie brauchen nicht zwingend einen Meistertitel, allerdings bringt der für eine Neugründung viele Vorteile. Zudem gibt es für folgende Gewerke, die eine Baufirma übernehmen oder gründen wollen, eine Meisterpflicht, d.h. der Meistertitel wird vorausgesetzt:

  • Maurer
  • Dachdecker
  • Zimmerer
  • Betonbauer
  • Gerüstbauer

Ohne Meistertitel können Sie zwar auch gründen, allerdings besteht, wie genannt, für viele Gewerke eine Meisterpflicht laut Handwerksordnung (HwO). Ohne Meistertitel können Sie ausschließlich als Geschäftsführer tätig sein oder Arbeiten wie Fliesen verlegen, Renovierung, Trockenbau oder Entkernen von Häusern anbieten.

Eine Ausnahmeregelung bietet die Alltagsgesellen-Regelung: Mit mindestens sechs Jahren Berufsausübung als Geselle im Handwerk, davon vier Jahre in leitender Position, können Sie Tätigkeiten, für die ein Meistertitel vorausgesetzt ist, auch ohne Meisterbrief ausüben.  

Wie viel kostet es, eine Baufirma zu gründen?

Vor der Gründung sollten Sie sich ein genaues Finanzierungskonzept überlegen, denn gerade zu Beginn werden hohe Kosten anfallen. Nachdem die Gründungskosten gestemmt sind, müssen Sie zudem die laufenden Kosten decken.

Gründungskosten einer Baufirma sind typischerweise:

Zu den laufenden Kosten einer Baufirma gehört typischerweise:

  • Mitarbeiterlöhne
  • Unterhalt der Maschinen und Fahrzeuge
  • Für obligatorische Versicherungen, wie die Betriebshaftpflicht (Absicherungen bei Personen- und Sachschäden), die  Maschinenbruchversicherung (Absicherung teurer Arbeitsmaschinen), Inhaltsversicherung (Absicherung und Schutz des Betriebsinventars), Bauleistungsversicherung (Absicherung gegen Sturm-, Frost- und Vandalismus-Schäden während der Bauphase)
  • Laufende Betriebskosten: Strom, Miete, Telefon etc.
  • Für Rücklagen: Gerade zu Beginn sollten Sie die Zeit bis zu den ersten Einnahmen überbrücken können

Natürlich gibt es eine große Auswahl an Fördermitteln und Krediten für die Gründung einer Baufirma, der KFW-Unternehmerkredit kann beispielsweise eine gute finanzielle Unterstützung sein. Beachten Sie, dass die Gründung einer Baufirma mit Meistertitel die Kreditgebung wesentlich beeinflusst. Banken und andere Investoren brauchen Sicherheiten, diese können Sie unter anderem durch einen Meistertitel generieren. Außerdem können Sie mit einem Meistertitel in einigen Bundesländern die sogenannte Meisterprämie beantragen. Sie variiert zwischen 1.000 und 4.000 Euro.

Trotzdem lohnt es sich für die Neugründung, über ein gewisses Eigenkapital zu verfügen. Denn ohne eigenes Kapital ist es in der Baubranche sehr schwierig an einen Kredit zu kommen. Dazu gehört ein überzeugendes und wohl durchdachtes Finanzierungskonzept, zum Beispiel mit einem strukturierten Businessplan.

Schritt für Schritt zur Gründung einer Baufirma

  1. Bei der zuständigen Handwerkskammer anmelden und ins Handwerksregister eintragen lassen. Wenn Sie einen Meistertitel haben, geschieht dies über die Eintragung in die Handwerksrolle. Ohne Meistertitel müssen Sie sich in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke eintragen. Anschließend erhalten Sie die Handwerkskarte, mit der es weiter zu Schritt 2 geht.
  1. Gewerbe anmelden: Melden Sie Ihr Gewerbe mit der Handwerkskarte im zuständigen Gewerbeamt an.  Das Finanzamt wird dadurch über Ihre Firmengründung informiert und Sie werden automatisch Mitglied in der Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung im Baugewerbe). Zusätzlich werden Sie Mitglied in der Sozialkasse der Bauwirtschaft (Soka Bau).
  1. Legen Sie die Unternehmensart fest. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Arten:
  • Generalunternehmen mit mehreren Gewerken
  • Fachunternehmen mit Spezialisierung auf ein Gewerk
  • Totalunternehmen mit der Lizenz zur Planung und Durchführung eigener Bauvorhaben

Für ein Totalunternehmen benötigen Sie eine Bauvorlageberechtigung. Diese bekommen Sie zum Beispiel durch ein Studium zum Bauingenieur mit anschließender Berufserfahrung. 

  1. Rechtsform wählen: Wählen Sie eine passende Rechtsform für Ihr Unternehmen. Hier die geläufigsten Rechtsformen für eine Firmengründung:
  • Einzelunternehmen: Kein Stammkapital nötig, jedoch Haftung mit Privatvermögen
  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Stammkapital von mind. 25.000 Euro nötig, dafür keine Haftung mit Privatvermögen
  • UG (Unternehmergesellschaft): Stammkapital von mind. 1 Euro, ohne Haftung mit Privatvermögen. ABER: Pflicht zur Rücklagenbildung, bis Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist mit anschließender Umwandlung zur GmbH
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Personengesellschaft mit Freibetrag bei der Gewerbesteuer, dafür Haftung mit Privatvermögen
  • KG (Kommanditgesellschaft): Personengesellschaft mit Freibetrag bei der Gewerbesteuer, dafür Haftung mit Privatvermögen

Exkurs: Eine Baufirma übernehmen

Falls Sie kein eigenes Unternehmen gründen möchten, sich aber trotzdem im Bereich der Baubranche selbständig machen wollen, ist die Übernahme einer Baufirma eine gute Alternative. So profitieren Sie von bereits bestehenden Lieferanten- und Kundenbeziehungen, einem gut eingespielten Team, dem bestehenden Geschäftsmodell sowie von verbesserten Konditionen für die weitere Finanzierung. Wenn Sie selbst in einer Baufirma arbeiten und diese übernehmen wollen, spricht man vom MBO (Management-Buy-Out).

Hierbei sollten Sie mit Ihrem Vorgesetzten in einem ausführlichen Businessplan genau festlegen, wie das Unternehmen in Zukunft weiter besteht und ein geeignetes Finanzierungskonzept aufstellen. Normalerweise wird der Kaufpreis bei einem MBO mit Hilfe einer Unternehmensbewertung festgelegt, Fremdkapital werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach trotzdem für den Kauf benötigen. Dieses können Sie durch ein klassisches Bankdarlehen, eine Private-Equity-Gesellschaft (Private Investoren) oder ein Inhaberdarlehen erlangen. Sollten Sie ein gutes Finanzierungskonzept sowie ausreichende Kompetenz und Motivation für Ihre Selbständigkeit mitbringen, steht der erfolgreichen Übernahme einer Baufirma nichts im Weg.

Checkliste zur Gründung einer Baufirma

Eine Baufirma zu gründen bedarf vieler Voraussetzungen, Kenntnisse und Konzepte. Haben Sie auf dem Weg ins Unternehmertum alles mit einkalkuliert?

Wir fassen die wichtigsten Schritte noch einmal für Sie zusammen:

  1. Einige Gewerke haben eine Meisterpflicht. Ohne Meistertitel können Sie ausschließlich als Geschäftsführer tätig sein oder einzelne Arbeiten wie Renovierungen /  Entkernung von Häusern anbieten.

Die Altagsgesellen-Regelung bietet eine Ausnahme: Mit mindestens sechs Jahren Berufsausübung als Geselle im Handwerk, davon vier Jahre in leitender Position, können Sie meisterpflichtige Tätigkeiten auch ohne Meistertitel ausführen. Generell bietet der Meister viele Vorteile für die Gründung einer Baufirma, unter anderem auch für die Finanzierung.

  1. Nehmen Sie die Gründung Schritt für Schritt in die Hand:
  • Tragen Sie die Firma in der Handwerkskammer/Handwerksrolle ein
  • Melden Sie Ihr Gewerbe mit der erhaltenen Handwerkskarte im zuständigen Gewerbeamt an
  • Legen Sie Ihre Unternehmensart fest:
    Generalunternehmen, Fachunternehmen oder Totalunternehmen?
  • Wählen Sie eine passende Rechtsform aus:
    Einzelunternehmen, GmbH, UG, GbR oder KG?
  1. Stellen Sie ein überzeugendes Finanzierungskonzept auf. Planen Sie neben den Gründungskosten auch die laufenden Unternehmenskosten mit ein. Dazu zählen unter anderem Arbeitsmittel, Mitarbeiterbezahlung, Versicherungen, Betriebskosten und Rücklagenbildung
  1. Schreiben Sie einen Businessplan, in dem Sie nicht nur das Finanzierungskonzept einarbeiten, sondern auch die Geschäftsidee samt Umsetzung erklären. Dazu gehören eine erfolgreiche Marketingstrategie, Markt- und Wettbewerbsanalyse, Stärken-Schwächen-Chancen-Risiko-Analyse, Visionen und Ziele, Organisation und Rechtsform. Der Businessplan ist ein wichtiger Bestandteil für eine erfolgreiche Unternehmensgründung, da er potentielle Kreditgeber und Investoren überzeugen kann, sich an der Finanzierung zu beteiligen.
  1. Wenn Sie eine Baufirma übernehmen möchten, sollten Sie ebenfalls einen Businessplan schreiben und ein Finanzierungskonzept entwickeln. Mit einem Management-Buy-Out können Sie ein Unternehmen, in dem Sie bereits beruflich tätig sind, übernehmen. Sprechen Sie diesbezüglich mit dem Inhaber und entwickeln Sie gemeinsam ein Finanzierungskonzept. Der Firmenwert wird durch eine Unternehmensbewertung ermittelt.

FAQ - Die wichtigsten Fragen zur Gründung eines Bauunternehmens

Wer darf eine Baufirma gründen?

Im Prinzip darf jeder eine Baufirma gründen, der eine abgeschlossene Ausbildung im Handwerksbereich oder eine Qualifikation zum/zur technischen Betriebsleiter:in hat und die fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Mit einem Meistertitel haben Sie bei der Firmengründung einige Vorteile, gerade was die Ausübung verschiedener Tätigkeiten in der Baubranche betrifft. Die Alltagsgesellen-Regelung bietet darüber hinaus eine Möglichkeit, auch ohne Meistertitel eine Baufirma zu gründen. Sie brauchen dafür mindestens sechs Jahre Berufserfahrung als Geselle im Handwerk, davon vier Jahre in leitender Position.

Wie viel kostet es, eine Baufirma zu gründen?

Die Kosten für eine Firmengründung sind breitflächig gestreut. Kalkulieren Sie neben den allgemeinen Gründungskosten bei Ihrer zuständigen Behörde auch die Bezahlung für Arbeitsmittel, Mitarbeiter, Versicherungen, den laufenden Betrieb und Rücklagen mit ein.

Was braucht man, um eine Baufirma zu gründen?

Mit einem Meistertitel haben Sie bei der Firmengründung viele Vorteile (Beispielsweise durch die Meisterprämie), Sie benötigen aber nicht zwingend einen Meistertitel. Unerlässlich ist dagegen eine langjährige Berufserfahrung in der Baubranche, durch die Sie sich genügend Fachwissen für Ihr Unternehmertum angeeignet haben. Damit Sie die fachlichen Voraussetzungen für die Gründung erfüllen, brauchen Sie spezifische Genehmigungen. Informieren Sie sich hierfür bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt. Ein ausführlicher Businessplan steht für die erfolgreiche Firmengründung ebenfalls an erster Stelle.

Welche Rechtsform für ein Bauunternehmen?

Die beliebtesten Rechtsformen für ein Bauunternehmen sind eine GmbH oder eine UG. Bei diesen Rechtsformen haften Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen, benötigen aber ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Als Einzelunternehmer oder GbR haften Sie privat, benötigen aber nicht zwingend ein Stammkapital.

Was macht ein Generalunternehmer?

Ein Generalunternehmer erbringt gegenüber seinem Auftraggeber sämtliche Leistungen für die Errichtung eines Bauwerks. Das bedeutet, dass das Bauwerk schlüsselfertig erstellt wird. Im Gegensatz zum Alleinunternehmer kann ein Generalunternehmer Leistungen an Subunternehmer weitergeben. Trotzdem bleibt er alleiniger Vertragspartner des Bauherrn.

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