Baulexikon

VOB Ausschreibung am Bau: Alle Daten & Fakten

8.12.2021

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Inhaltsverzeichnis

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Wenn es um die Ausschreibung von Bauleistungen im Zusammenhang mit der VOB geht, dann handelt es sich stets um größere Bauaufträge. Damit in der Anfangsphase des Bauprojekts nichts schief geht, sind genaue Kenntnisse rund um die Ausschreibung absolut erforderlich. Wir beleuchten die wichtigsten rechtlichen Fakten und die typischen Herausforderungen im Ausschreibungsverfahren aus verschiedenen Perspektiven: Bauherren, Bauunternehmen sowie Architekten und Ingenieure erhalten damit wertvolle Einblicke. Noch dazu geben wir Ihnen Tipps, wie Sie die Ausschreibung zukünftig noch einfacher durchführen können.

Ausschreibung von Bauleistungen: die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Rund um die Ausschreibung gibt es einige grundlegende Fakten, die Sie als Bauunternehmer, Architekt oder Ingenieur kennen sollten. Denn Ausschreibung ist nicht gleich Ausschreibung. Zugleich bringt das Thema eine Reihe an Herausforderungen mit sich, auf die wir ebenso Bezug nehmen.

Was ist eine Bauausschreibung nach VOB?

Eine Bauausschreibung ist eine Aufforderung an Bauunternehmer und Handwerker, ein Angebot für bestimmte Bauleistungen abzugeben. Diese Ausschreibungen werden im Rahmen öffentlicher Auftragsvergaben von Architekten und Bauingenieuren erstellt und richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Eine Ausschreibung nach VOB dient als Grundlage für die Vergabe von Bauleistungen. Sie orientiert sich an den Regeln aus der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB. Wenn es sich beispielsweise um eine öffentliche Ausschreibung handelt, muss diese gemäß der VOB in Tageszeitungen, Webportalen oder Amtsblättern veröffentlicht werden. Potenzielle Bieter haben dann die Möglichkeit, Angebote für die geforderten Leistungen abzugeben. Die Bauausschreibung dient dazu, den Wettbewerb fair und transparent zu gestalten und sicherzustellen, dass die Bauaufträge gemäß den Anforderungen vergeben werden. Die Durchführung lehnt sich an unterschiedliche Verfahren an, auf die wir später noch genauer zu sprechen kommen.

Wer muss nach VOB ausschreiben?

Die Regelungen der VOB sind für öffentliche Auftraggeber verbindlich anzuwenden. Daher ist für sie die Ausschreibung nach dieser Verordnung verpflichtend. Die VOB kann allerdings auch freiwillig von privaten Auftraggebern für die Ausgestaltung der Bauverträge genutzt werden. In der Praxis ist das eher bei Großprojekten im Bauwesen der Fall. Diese Regelungen ersetzen dann die Gesetzeslage des BGB, sofern dies im Bauvertrag eindeutig gekennzeichnet ist. Private Auftraggeber müssen sich trotz Anwendung der VOB dagegen nicht an die definierten Ausschreibungsverfahren halten – es sei denn, sie sprechen sich zu Beginn des Bauvorhabens entschieden dafür aus. Dann sind auch sie an die VOB-Bestimmungen gebunden.

Rechtlichen Grundlagen innerhalb der VOB/A

Die rechtlichen Bestimmungen für die Ausschreibung und Vergabe sind in der VOB im Teil A festgelegt, in den Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen. Dieser ist wiederum in 3 Abschnitte unterteilt. Die Unterscheidung richtet sich nach Art des Bauprojekts, wie die folgenden Beschreibungen näher bringen:

  • Abschnitt 1: In diesem Abschnitt sind die Basisparagrafen aufgeführt. Sie orientieren sich an Ausschreibungen auf nationaler Ebene.
  • Abschnitt 2: Dieser Anwendungsbereich bezieht sich auf die EU-weite Ausschreibung von Bauleistungen.
  • Abschnitt 3: Die Paragrafen in diesem Abschnitt beziehen sich auf Sektorenaufträge.

Jeder Abschnitt enthält seine eigenen Rahmenbedingungen zur Durchführung der Ausschreibung und Vergabe. Daher ist eine genaue Kenntnis bei Anwendung der VOB/A zwingend notwendig, um die korrekten Regeln für das weitere Vorgehen zugrunde zu legen.

Die §§ 1 und 2 VOB/A im 1. Teil gelten jedoch für alle Ausschreibungen gleichermaßen. § 1 VOB/A definiert zum Beispiel den Begriff “Bauleistungen”. § 2 VOB/A bezieht sich auf allgemeine Grundsätze, nach denen eine Bauausschreibung erfolgen soll. Ein angemessenes Verhältnis zwischen Qualität und Preis der Leistung sowie das Gewährleisten eines fairen Wettbewerbs zwischen den Anbietern sind kurz gefasst die wesentlichen Punkte, der dort vermittelten Werte.

Welche Arten der Vergabe gibt es?

Die Vergabearten unterscheiden sich je nach Anwendung der Abschnitte 1 bis 3 der VOB/A. Wir werfen kurz und knapp einen Blick auf die jeweiligen Arten:

Nationale Vergabeverfahren: Was ist ein nationales Vergabeverfahren?

Für nationale Ausschreibungen kommen gemäß § 3 VOB/A drei verschiedene Verfahren zum Einsatz:

  • Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen mit Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten.
  • Beschränkte Ausschreibung von Bauleistungen mit oder ohne Teilnahmewettbewerb, sowie mit Aufforderung einer beschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten.
  • Freihändige Vergabe von Bauleistungen durch ein vereinfachtes Verfahren.

§ 3a VOB/A beschreibt die Zulässigkeitsvoraussetzungen, nach welchen sich die Vergabeart bestimmt. Hier dienen festgelegte Schwellenwerte und konkrete Bereiche der Baubranche als Entscheidungskriterium. Der Ablauf der Verfahren wird genauer in § 3b VOB/A beschrieben.

Vergabearten für EU-weite Aufträge

Auf EU-weiter Ebene klärt § 3 EU VOB/A die Arten der Vergabe bei öffentlichen Aufträgen. Dabei werden 5 Vergabearten unterschieden:

  • Offenes Verfahren mit öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Anzahl von Unternehmen zur Abgabe von Angeboten.
  • Nicht offenes Verfahren, bei dem nach öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme eine beschränkte Anzahl von Unternehmen ausgewählt (Teilnahmewettbewerb) und anschließend zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird.
  • Verhandlungsverfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb, bei dem mit einem oder mehreren Unternehmen über die Angebote verhandelt wird.
  • Wettbewerblicher Dialog zur Ermittlung und Festlegung der Mittel, mit denen die Bedürfnisse des öffentlichen Auftraggebers am besten erfüllt werden können.
  • Innovationspartnerschaft zur Entwicklung innovativer, noch nicht auf dem Markt verfügbarer Bauleistungen.

Auch hier kennzeichnen die §§ 3a und 3b EU VOB/A Näheres zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen und zum Ablauf der Verfahren.

Vergabearten bei Sektorenauftraggebern

Für die Arten der Vergabe bei Sektorenauftraggebern gilt § 3 VS VOB/A. Hiernach sind 3 unterschiedliche Verfahren möglich:

  • Nicht offenes Verfahren, bei dem öffentlich zur Teilnahme ausgerufen wird, jedoch aus dem Bewerberkreis eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
  • Verhandlungsverfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb, bei dem mit ausgewählten Unternehmen verhandelt wird.
  • Wettbewerblicher Dialog zur Ermittlung und Festlegung der Mittel, mit denen die Bedürfnisse des öffentlichen Auftraggebers am besten erfüllt werden können.

Genaueres zu den Voraussetzungen und zum Ablauf der Ausschreibungsverfahren klären die §§ 3a und 3b VS VOB/A.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstoß gegen die VOB

Egal, ob pflichtgemäß oder freiwillig: Gilt die VOB als Grundlage für die Ausschreibung, dann sind Verstöße gegen die Verordnung mit weitreichenden Konsequenzen verbunden. Es können unterlegene Bieter, die ein unfaires Verfahren anzeigen, Schadensansprüche geltend machen. Oder es kann beispielsweise zur kompletten Aufhebung der Ausschreibung kommen. Die möglichen Rechtsfolgen gelten für öffentliche sowie private Auftraggeber gleichermaßen. Das heißt, auch private Auftraggeber müssen bei einer VOB Ausschreibung nach denselben Grundsätzen vorgehen wie öffentliche Auftraggeber, selbst wenn dies auf Freiwilligkeit beruht.

Öffentliche vs. private Bauausschreibungen im Vergleich

Wir haben bereits festgehalten, dass sowohl öffentliche als auch private Auftraggeber nach der VOB ausschreiben können. Diesen Fakt wollen wir nun noch weiter differenzieren, um die Unterschiede deutlicher erkennen zu können.

Öffentliche Ausschreibungen

Eine öffentliche Ausschreibung wird zum einen von Bund, Ländern, Städten oder Gemeinden ausgerufen. Zum anderen sind es auch Einrichtungen wie Universitäten oder Stiftungen des Öffentlichen Rechts. So entstehen Verwaltungsgebäude, Ingenieurbauten oder auch der Ausbau der Infrastruktur. Die VOB-Verfahren für die Ausschreibung und Vergabe der geplanten Bauvorhaben ist dabei verbindlich anzuwenden.

Private Ausschreibungen

Private Ausschreibungen werden nicht nur von privaten Bauherren in Auftrag gegeben. Darunter verstehen sich vielmehr auch gewerbliche Auftraggeber. Ihnen bleibt die Wahl zwischen der Anwendung des BGB oder der VOB. Wird nichts gesondert festgelegt, gilt der Bauvertrag nach BGB geschlossen. Erst ein expliziter Bezug zur VOB macht diese Verordnung statt des BGB zur gesetzlichen Grundlage. Eine Besonderheit ist dann jedoch, dass die Teile der VOB nicht als Ganzes verpflichtend werden. So wird in der Praxis häufig die VOB mit Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) angewendet. Auf die Durchführung der Ausschreibung nach Teil A wird verzichtet.

EU-weite Schwellenwerte von Ausschreibungen

Die EU ermöglicht Auftraggebern, nicht nur innerhalb Deutschlands geeignete Bauunternehmen zu finden. Auch in angrenzenden Ländern können Aufträge erteilt werden. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Die Auswahl zwischen verschiedenen Unternehmen steigt und damit auch die Chance, einen zum Auftrag passenden Spezialisten zu finden. Ab einer bestimmten Auftragsgrenze ist die EU-weite Ausschreibung verpflichtend. Definiert werden diese Grenzen als sogenannte Schwellenwerte. Die wichtigsten Schwellenwerte sind Folgende:

  • 5.350.000 Euro für Bauaufträge und Konzessionen
  • 214.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge
  • 428.000 Euro im Sektorenbereich
  • 139.000 Euro bei Aufträgen von zentralen staatlichen Behörden

Über den genannten Beträgen ohne Umsatzsteuer kommt demnach Abschnitt 2 der VOB/A zur Anwendung. Ein Bauvorhaben mit einem Auftragsvolumen, welches sich unterhalb der Schwellenwerte befindet, folgt den Vorgaben der nationalen Regelungen (Abschnitt 1 der VOB A).

Typische Herausforderungen im Ausschreibungsverfahren

Mit einem Ausschreibungsverfahren nach VOB haben sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer regelmäßig einige Hürden zu bewältigen. Welche Herausforderungen das sind, erfahren Sie im Folgenden.

Wie digitale Tools Sie bei der Ausführung unterstützen

Der gesamte Prozess der Ausschreibung bis hin zur Vergabe verlangt einiges ab: zahlreiche Informationen sammeln, dokumentieren und abwägen. Wer hier noch auf Notizblock und Aktenordner setzt, kann schnell den Überblick verlieren und sich regelrecht verzetteln. Dabei geht es dank digitaler Tools auch anders.

Wie Sie mit einem Ausschreibungsprogramm die Ausschreibung leichter durchführen

Statt Dokumente und Pläne auf Papier zu erstellen oder unzählige Office Programme einzusetzen, können Sie alle notwendigen Schritte auch mit einer einzigen Software digital erledigen. Dabei sind spezielle Ausschreibungsprogramme konkret auf Ihre Bedürfnisse als Auftraggeber abgestimmt, um die Ausschreibung und Vergabe effizienter durchzuführen. Die Vorteile dieser digitalen Vorgehensweise liegen in der Einfachheit und in der Zeitersparnis. Jede Form von Dokumentation wird zentral an einem Ort abgelegt und kann so jederzeit wieder aufgerufen werden. Alle Beteiligten, die an der Bauausschreibung mitwirken, können bequem darauf zugreifen. Schlussendlich arbeiten alle an denselben Dokumenten und Vorlagen für die Ausschreibung. Unzählige Versionen oder redundante Informationen bis hin zu Informationsverlust gehören damit der Vergangenheit an.

Ihr Bonus im Baumanagement: mit Software die Bauleistungen wie ausgeführt dokumentieren

Für den gesamten Bauprozess möchten wir Ihnen als Auftraggeber noch einen weiteren Tipp mitgeben. Die Ausschreibung und Vergabe kennzeichnen schließlich nur den Beginn Ihres Bauprojekts. Die anschließende Bauausführung ist ebenso durch eine umfangreiche Dokumentation geprägt. Auch hier ist eine lückenlose Arbeitsweise erforderlich, um stets auf Kurs zu bleiben und das Bauvorhaben zum Erfolg zu führen. Mit einem modern aufgesetzten System behalten Sie den Baufortschritt stets im Blick und können die beteiligten Bauunternehmen sehr viel schneller und einfacher steuern. Nicht zuletzt sichert Sie eine genaue Dokumentation auch rechtlich ab, sollte es zum Beispiel zu Gewährleistungsansprüchen kommen.

Digital aufgestellt – wirtschaftlich und erfolgreich Bauen

Die meisten Auftraggeber und Auftragnehmer sind das Dokumentieren auf Papier so sehr gewohnt, dass eine sofortige Digitalisierung aller Prozesse unrealistisch erscheint. Die Praxis zeigt immer wieder, dass sich von heute auf morgen nicht alles ändern kann – jedoch in kleinen Schritten sehr viel möglich ist. Wenn Sie daher etwas verändern wollen, setzen Sie einfache Methoden zuerst um. Anschließend verändern Sie die Arbeitsweise kontinuierlich weiter. Wie Sie am besten beginnen und welche weiteren Schritte auf Sie warten, haben wir für Sie in unserem eBook “Wirtschaftlich erfolgreich am Bau” zusammengefasst. Für Geschäftsführer entwickelt, dient diese Unterlage auch Ihnen als öffentlicher oder privater Auftraggeber. Laden Sie sich das eBook gleich hier kostenfrei herunter.


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