Baulexikon

Preisgleitklausel am Bau: Gewinnen Sie Planungssicherheit trotz steigender Materialkosten

7.11.2022

Lesezeit:
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Inhaltsverzeichnis

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Insbesondere bei mehrjährigen Bauprojekten lassen sich steigende Materialpreise nicht immer vorhersehen. Baufirmen und Planer können diese höheren Kosten mit der Stoffpreisgleitklausel an Auftragnehmer weitergeben. Wir fassen das Wichtigste zusammen.

Lieferengpässe und explodierende Preise für Baustoffe machen sich derzeit im Geschäftsalltag vieler Baufirmen bemerkbar. Mit der Stoffpreisgleitklausel können Sie auf unvorhersehbare Preisentwicklungen reagieren und Gewinnverluste vermeiden.

​Was ist die Stoffpreisgleitklausel?

Die Stoffpreisgleitklausel (oder Materialgleitklausel) ist eine Sonderform der Preisgleitklauseln. Diese können bei der Auftragsabwicklung vertraglich vereinbart werden, wenn ein Bauunternehmen die zukünftigen Einkaufspreise der Baustoffe nicht kalkulieren kann. Preisgleitklauseln bieten Auftragnehmern die Möglichkeit, unvorhersehbare Preissteigerungen an den Auftraggeber weiterzugeben.

Wann wird die Stoffpreisgleitklausel angewendet?

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB, Teil A) besagt, dass einem Bauunternehmen als Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden darf für Umstände und Ereignisse, auf die es keinen Einfluss hat. Das kann vor allem bei Bauzeitverlängerungen oder mehrjährigen Projekten auch Materialpreiserhöhungen betreffen. In diesem Fall können Baufirmen die Stoffpreisgleitklausel anwenden und sich damit Preisvorbehalte einräumen. 

Regelungen zur Stoffpreisgleitklausel: Formblatt 225 als Richtlinie

Preisgleitklauseln gelten nicht gleichermaßen für Aufträge privater Bauherren und der öffentlichen Hand.

Preisgleitklausel bei öffentlichen Aufträgen

Bei öffentlichen Aufträgen erfolgt die Anwendung und Vergütung nach strikten Vorschriften der VOB. Grundlage ist das Formblatt „Stoffpreisklausel“ (Formblatt 225), das unter anderem das Berechnungsverfahren der Basiswerte 1 bis 3 sowie der Bagatellgrenze erläutert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kann kein belastbarer Basiswert 1 ermittelt werden, können seit dem 1. Juli 2022 kommerzielle Preisdatenbanken oder Preisübersichten als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. 
  • Der Basiswert 2 zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung wird durch einen Abgleich mit dem Erzeugerpreisindex ermittelt, der auf der Website des Statistischen Bundesamtes abrufbar ist. 
  • Die Mehr- oder Minderaufwendungen werden für die Vergütung erst relevant, wenn die Bagatellgrenze von zwei Prozent überschritten ist. 
  • Der sogenannte Selbstbehalt soll Unternehmen dazu anhalten, wirtschaftlich einzukaufen.

Tipp: Die Umsetzung der Stoffpreisgleitklausel nach VOB bringt für Baufirmen einen Mehraufwand mit sich, der als "Besondere Leistung" extra vergütet werden kann. Planer müssen jedoch zunächst prüfen, ob die umfassenden Voraussetzungen zur Anwendung erfüllt sind. Dabei kann es beispielsweise notwendig sein, den Anteil des Materials am Gesamtprodukt festzustellen.

Preisgleitklausel bei privaten Bauherren

Die derzeit angespannte Marktsituation bringt Unternehmen in eine gute Verhandlungsposition, um auch mit privaten Bauherren eine Stoffpreisgleitklausel zu vereinbaren. Hier gilt Vertragsfreiheit und es ist umso wichtiger, die Preisgleitklausel verständlich in die Vertragsunterlagen einzubeziehen.

Stoffpreisgleitklausel 2022: Sonderregelungen als Folge des Ukraine-Krieges

Als Folge des Ukraine-Krieges hat sich die Marktsituation in vielen Bereichen weiter verschärft. Deshalb haben die zuständigen Bundesministerien im März 2022 befristete Sonderregelungen für den Hochbau sowie Straßen- und Brückenbau erlassen. Diese wurden nun mit Änderungen und Erweiterungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Unter anderem wurden Anregungen der Bauwirtschaft aufgegriffen, um die Preisgleitklausel praktisch handhabbarer zu machen.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

  • Die Stoffpreisgleitklausel kann für alle Baustoffe angewendet werden, für die ein nicht kalkulierbares Preisrisiko zu erwarten wird (in bestimmten Gewerken auch für Betriebsstoffe)
  • Die Schwelle, ab der Stoffpreisgleitklauseln zu vereinbaren sind, wurde von 1 Prozent auf 0,5 Prozent Stoffanteil an der Auftragssumme abgesenkt.
  • Die Handhabung der Preisgleitklausel basiert auf dem tatsächlichen Angebotspreis des Unternehmens, nicht auf dem in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Preis.
  • Stoffpreisgleitklauseln können auch nachträglich zu einem "gewöhnlichen" Selbstbehalt von 10 Prozent vereinbart werden (statt zum erhöhten Satz von 20 Prozent).

Die vergangenen Monate haben uns gezeigt, wie schnell und unerwartet sich die Marktsituation ändern kann. Die neuen Regelungen zur Stoffpreisgleitklausel geben Baufirmen ein Stück mehr Planungssicherheit.

Wir prüfen und aktualisieren die Informationen auf unserer Website ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten und Informationen inzwischen verändert haben. Die Informationen auf capmo.com stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen.

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