
Eine essentielle Aufgabe jeden Bauleiters ist das Mängelmanagement auf der Baustelle. Leider gehört es in Deutschland auch zum Alltag, dass diese Aufgabe noch analog mit Stift und Papier von Statten geht. Im digitalen Zeitalter gibt es hierfür jedoch bessere Methoden; allen voran eine Mängelmanagement Software. Sehen wir uns an, wie Sie Ihr Mängelmanagement optimieren – und wie eine digitale Lösung Ihnen helfen kann.
Was sind Baumängel & wann verjähren sie? Rechtliche Grundlagen zum Mängelmanagement
Mängelmanagement im Bau ist in zwei Gesetzbüchern geregelt: Sowohl im BGB als auch im VOB/B finden sich Verordnungen zum Mängelmanagement. Da die Regelungen grundsätzliche Änderungen beinhalten, sehen wir uns die Verordnungen im Vergleich an.
Mängelmanagement im Bauwesen nach BGB
„Ein Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln, (1) wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst (2) für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.“
§ 631 BGB
So in etwa beschreibt das BGB einen Baumangel. Im BGB ist die Abwicklung eines Werkvertrags (vg. §631 ff. BGB) und die Vorgehensweise bei einem Sach- oder Rechtsmangel (vg. §633 BGB) geregelt. Das Problem: Das BGB kommt in jeder Industrie zum Einsatz und macht beispielsweise keinen Unterschied zwischen einem Friseurbesuch und dem Verlegen einer Fußbodenheizung. Eine Reform des Baurechtsschuf am 01.01.2018 Abhilfe und nahm in § 650a den Bauvertrag in das BGB. Der Paragraph regelt den Bauvertrag und beinhaltet Änderungen in der Mängelhaftung.
Regelungen zu Baumängeln im VOB/B
Die Alternative zum BGB als Rechtsgrundlage für einen Bauvertrag ist die sogenannte „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B“ – kurz VOB/B. Dabei handelt es sich um ein sehr detailliertes Regelwerk, dass der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen auf Grundlage des BGB entwickelt hat. Wer einen neuen Bauvertrag aufsetzt, kann sich also entscheiden, ob dieser den rechtlichen Bestimmungen des BGB oder des VOB/B folgt.
Hierbei gilt es die Unterschiede genau zu kennen! Ein Beispiel: Der §13 VOB/B regelt Mängelansprüche und legt eine Verjährungsfrist von 4 Jahren fest – im § 633 BGB liegt diese allerdings bei 5 Jahren. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln greifen die Paragraphen §195 BGB und §199 BGB: Nach Bekanntwerden eines verschwiegenen Mangels, startet eine neue Verjährungsfrist von 3 Jahren – es sei denn, es sind bereits 10 Jahre seit der Fertigstellung vergangen.
Capmo-Tipp: Egal, ob sich Ihr Bauvertrag auf BGB oder VOB/B beruft, gilt: Auch wenn das Ergebnis handwerklich einwandfrei ist, müssen die im Vertrag festgehaltenen Vereinbarungen eingehalten werden. Daher sollte die Baudokumentation im Interesse aller so detailliert wie möglich sein. Vor allem die VOB/B regelt den Schriftverkehr sehr deutlich. Im besten Falle richten Sie eine standarisierte Baustellendokumentation ein, die im Falle eines Zivilprozesses rechtssicher ist.
Baudokumentation mit Stift und Papier war gestern
Stift, Papier, Zollstock, Grundriss, Fotoapparat: Haben Sie Ihren Koffer für Ihr Mängelmanagement gepackt? Dann kann die Baubegehung ja losgehen! Wie seit Ihrem ersten Besuch auf einer Baustelle wird nun wild fotografiert und vermessen, um später alle Informationen in einer detaillierten Baudokumentation handschriftlich zusammenzuführen und Aufträge für die notwendigen Nachbesserungen zu erteilen. Dass die Arbeit des Mängelmanagements zäh sein kann, zeigte sich beim BER:
„Das Mängelmanagement war das größte Drama dieser Baustelle. Wir hatten 170.000 Mängel. Das Abarbeiten dieses gewaltigen Mängelkatalogs ist eine kleinteilige Arbeit, die viel Zeit kostet.“
— Engelbert Lütke-Daldrup, Geschäftsführer am Berliner Flughafen
Natürlich ist der Berliner Flughafen ist ein extremes Beispiel, dessen Baukosten Minute für Minute in die Höhe schossen. Doch auch auf jeder anderen Baustelle können Baumängel entstehen, die in einer nachvollziehbaren Baudokumentation erfasst werden müssen. Grundsätzlich gilt: Je komplexer das Bauvorhaben, desto sinnvoller ist eine technologische Unterstützung. Denn über eine Vielzahl an Projektbeteiligten sowie die Flut an Daten wie den Bauplan inklusive zahlreicher Planstände, Fotos oder Notizen, gilt es den Überblick zu behalten. Nur so wird das Mängelmanagement im Bau ein Erfolg.
Mängelmanagement Software: mehr Effizienz und weniger Fehler
Dass Sie auf Ihr Mängelmanagement nicht verzichten sollten, hätten wir jetzt geklärt. Bleibt nur noch die Frage zu beantworten, wie Sie dabei am besten vorgehen. Um Zeit zu sparen, Fehler zu reduzieren und ganz einfach effizienter zu arbeiten, setzen immer mehr Unternehmen auf das digitale Mängelmanagement mit Software. Welche Vorteile diese mit sich bringt?

Schritt für Schritt zum mobilen Mängelmanagement im Bau
Von heute auf morgen lässt sich das Mängelmanagement natürlich nicht in die mobile Version übertragen. Doch wenn Sie einige Schritte beachten, steht einem erfolgreichen Umstieg nichts im Weg!
Das klingt nach einem Prozess, der Ihnen einiges an Arbeit abnehmen könnte? Dann probieren Sie’s aus! Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen Probezeitraum und überzeugen Sie sich selbst vom digitalen Mängelmanagement mit Capmo!